Krank im Urlaub


So gehen Urlaubstage nicht verloren
Krank im Urlaub

Krankheiten schlagen auch im Urlaub zu, egal ob zu Hause oder im Ausland. Die Urlaubstage sind dadurch aber nicht verloren.

„Urlaub ist Urlaub und Krankheit ist eben Krankheit. Wenn es den Arbeitnehmer im Urlaub erwischt, endet aus rein arbeitsrechtlicher Sicht der Urlaub“, erklärt Michael Zaubzer, Auslandsexperte bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Denn laut Bundesurlaubsgesetz sind krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitstage im Urlaub nicht auf den Jahresurlaub anzurechnen. Der Erkrankte muss allerdings seinem Arbeitgeber für diese Krankheitstage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Darüber hinaus ist der Betroffene verpflichtet, seinen Chef sofort über die Krankheit zu informieren und ihm eine Adresse sowie Telefonnummer zu hinterlassen, unter der er erreichbar ist.

Im Urlaub tickt die Uhr anders: Fristen für die Krankmeldung

Verbringt ein erkrankter Arbeitnehmer seinen Urlaub in Deutschland, muss er dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit mitteilen und innerhalb von drei Tagen seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original vorlegen. Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, gelten andere Regeln:

  • Der Erkrankte muss die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort „in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung“ mitteilen – also zum Beispiel per E-Mail, Anruf oder SMS. Wichtig dabei ist, dass die Botschaft beim Arbeitgeber auch ankommt. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
  • Die erforderliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des ausländischen Arztes kann der Erkrankte vorlegen, wenn er wieder in Deutschland ist.
  • Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss er seine Krankenkasse schnellstmöglich über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer informieren.
  • Kommt der Arbeitnehmer wieder nach Deutschland zurück, muss er seinem Arbeitgeber und seiner Krankenkasse unverzüglich die Rückkehr mitteilen.

Pflichten nachkommen, sonst droht Abmahnung

An die Mitteilungspflichten sollten Betroffene sich halten. Denn solange Erkrankte ihren Pflichten nicht nachkommen, hat der Arbeitgeber ein Leistungsverweigerungsrecht. Das heißt, er darf die Lohnauszahlung zurückhalten. Außerdem kann er den Arbeitnehmer wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten abmahnen. Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen Übermittlungs- und Nachweispflichten. Gekündigt werden kann man allerdings erst im Wiederholungsfall.

News

Wetterfühlige Knochen gibt’s nicht
Wetterfühlige Knochen gibt’s nicht

Mythos entkräftet

Bei feuchtem Wetter wird das Rheuma schlimmer – das hat schon die Großmutter gewusst. Und auch heutzutage klagen darüber viele Menschen, die an Erkrankungen von Knochen, Muskeln oder Gelenken leiden. Doch laut einer aktuellen Untersuchung gehören wetterfühlige Knochen ins Land der Phantasie - bis auf eine Ausnahme.   mehr

Long-COVID bei Kindern
Long-COVID bei Kindern

Studie bestätigt

Long-COVID ist schon lange ein Thema bei Erwachsenen – doch sind auch die Kleinsten betroffen?   mehr

Bisphosphonate richtig einnehmen
Bisphosphonate richtig einnehmen

Aufrecht und nur mit Wasser

Bisphosphonate stärken den Knochen und schützen dadurch vor Frakturen. Damit das klappt, müssen bei der Einnahme allerdings einige Regeln beachtet werden.   mehr

Kasse zahlt den Rauchausstieg
Kasse zahlt den Rauchausstieg

Nikotinersatz auf Rezept

Mit dem Rauchen aufzuhören ist schwierig. Nikotinkaugummi oder -pflaster sowie Medikamente können dabei helfen. Seit August 2025 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Tabakentwöhnungsprodukte – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.   mehr

Mit Yoga gegen Blasenschwäche
Mit Yoga gegen Blasenschwäche

Für Männer und Frauen geeignet

Eine Harninkontinenz schränkt die Lebensqualität der Betroffenen oft stark ein. Wer selbst etwas dagegen tun will, kann es mit Yoga versuchen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Marien-Apotheke
Inhaber Heinrich Hallatschek
Telefon 08341/9 78 40
E-Mail marien-apotheke@t-online.de