Pflege und Beruf vereinen


Kollegen sind wichtige Stützen
Pflege und Beruf vereinen

Mit dem Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern sich die politischen Rahmenbedingungen für Berufstätige, die Angehörige pflegen. Doch für Betroffene zählen vor allem Führungs- und Unternehmenskultur. Neue Studien und Daten der Techniker Krankenkasse (TK) beziffern, wie groß der Spagat zwischen Job und Pflege wirklich ist.

Viele Angehörige kürzen ihre Arbeitszeit

„Pflegeaufgaben zu übernehmen, wirkt sich auf das Berufsleben aus“, erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. Das bestätigt die TK-Pflegestudie, für die das Meinungsforschungsinstitut Forsa mehr als 1.000 pflegende Angehörige befragt hat. Unter den erwerbstätigen Frauen hat jede Dritte (32 Prozent) aufgrund der Pflegetätigkeit ihre Arbeitszeit reduziert. Bei den Männern hat das jeder Vierte (25 Prozent) getan. „Hier spielt vermutlich mit hinein, dass Männer sicher nach wie vor meist Haupternährer in der Familie sind“, vermutet Flemming. Je höher die Pflegestufe des zu Betreuenden, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass Angehörige die Arbeitszeit drosseln.

Der Akutfall kollidiert besonders mit dem Job

„Im Akutfall sind die Angehörigen besonders gefordert. Um die Betroffenen hier zu unterstützen, hat der Gesetzgeber erste Schritte in die richtige Richtung unternommen“, erläutert Flemming. Angehörige haben die Möglichkeit, eine Auszeit von bis zu zehn Tagen zu nehmen, wenn sie kurzfristig eine neue Pflegesituation organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherstellen müssen. Mit dem Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf haben Angehörige zukünftig während der zehntägigen Auszeit Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. „So können sich pflegende Angehörige auf das Organisatorische konzentrieren und müssen sich keine Sorgen um den Lohnausfall machen“, meint Flemming. Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die Kosten trägt die Pflegeversicherung. Das Bundesfamilienministerium schätzt die Mehrausgaben der Pflegeversicherung für das Pflegeunterstützungsgeld auf 94 Millionen Euro pro Jahr.

Rückendeckung im Unternehmen zählt

Darüber hinaus sollen Beschäftigte künftig einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten haben. „Von den Neuregelungen profitieren auch die Unternehmen, weil ihre Mitarbeiter im Pflegefall nicht voll aus dem Beruf aussteigen müssen. So können die Betriebe ihre Fachkräfte weiterhin halten“, erklärt Heiko Schulz, Psychologe und Demografieberater im innerbetrieblichen Gesundheitsmanagement bei der TK.

Schulz verweist jedoch auf eine aktuelle Gesundheitsstudie, die nachweisen konnte, dass gesetzliche Rahmenbedingungen allein nicht ausreichen, sondern Unterstützungsangebote auch vom Unternehmen und deren Führungskräften umgesetzt und gestaltet werden müssen. Schulz betont: „Pflegende Mitarbeiter sind deutlich weniger unter Druck, wenn sie im Unternehmen und von den Kollegen Rückendeckung erhalten. Sie fühlen sich im Vergleich zu Pflegenden, die kein Verständnis für ihre Situation erfahren, um 30 Prozent weniger belastet.“ Die Betriebe könnten hier ganz konkret mit flexiblen Arbeitszeiten und Mitarbeiterberatung Betroffenen unter die Arme greifen, schlagen die Experten der TK vor.

News

Auf Borstenhygiene achten
Auf Borstenhygiene achten

Keimfalle Zahnbürste

Regelmäßiges Zähneputzen soll Zahnfleisch und Zähne eigentlich gesund halten. Doch achtet man dabei nicht auf die Hygiene, wird die Zahnbürste zur Keimschleuder.   mehr

Wetterfühlige Knochen gibt’s nicht
Wetterfühlige Knochen gibt’s nicht

Mythos entkräftet

Bei feuchtem Wetter wird das Rheuma schlimmer – das hat schon die Großmutter gewusst. Und auch heutzutage klagen darüber viele Menschen, die an Erkrankungen von Knochen, Muskeln oder Gelenken leiden. Doch laut einer aktuellen Untersuchung gehören wetterfühlige Knochen ins Land der Phantasie - bis auf eine Ausnahme.   mehr

Long-COVID bei Kindern
Long-COVID bei Kindern

Studie bestätigt

Long-COVID ist schon lange ein Thema bei Erwachsenen – doch sind auch die Kleinsten betroffen?   mehr

Bisphosphonate richtig einnehmen
Bisphosphonate richtig einnehmen

Aufrecht und nur mit Wasser

Bisphosphonate stärken den Knochen und schützen dadurch vor Frakturen. Damit das klappt, müssen bei der Einnahme allerdings einige Regeln beachtet werden.   mehr

Kasse zahlt den Rauchausstieg
Kasse zahlt den Rauchausstieg

Nikotinersatz auf Rezept

Mit dem Rauchen aufzuhören ist schwierig. Nikotinkaugummi oder -pflaster sowie Medikamente können dabei helfen. Seit August 2025 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Tabakentwöhnungsprodukte – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Marien-Apotheke
Inhaber Heinrich Hallatschek
Telefon 08341/9 78 40
E-Mail marien-apotheke@t-online.de